Kirchenrecht, Religionsrecht und kirchliche Rechtsgeschichte (2024)

Prof. Dr. theol. habil., Lic. iur. can., M.A. Thomas Meckel

Lehrstuhl für Kirchenrecht, Religionsrecht und kirchliche Rechtsgeschichte

Kirchenrecht, Religionsrecht und kirchliche Rechtsgeschichte (1)

Telefon: Lehrstuhl: 069 6061-249 Rektorat: 069 6061-219

E-Mail: meckel(at)sankt-georgen.de

Büro: Lindenhaus L 359

Sprechstunde:
Nach Vereinbarung.

Aktuelles

Sankt Georgener Abendgespräche im Sommersemester 2024

"Religionsförderung im säkularen Staat?"

Kirchenrecht, Religionsrecht und kirchliche Rechtsgeschichte (2)Herzliche Einladung zu einer Podiumsdiskussion am 15. Mai 2024, um 18.30 Uhr in der Aula der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen, die im Rahmen der Sankt Georgener Abendgespräche (Plakat) vom Institut für theologische Begründung des Kirchenrechts, kirchliche Rechtsgeschichte und Religionsrecht veranstaltet wird. Prof. Dr. Michael Droege (Tübingen), Generalvikar Dr. Wolfgang Pax (Limburg), Tobias Petry (stellv. Staatssekretär im Hessischen Kultusministerium) und RA Daniel Neumann (Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen) kommen mit dem Moderator Prof. Dr. Thomas Meckel ins Gespräch zum Thema "Religionsförderung im säkularen Staat?".

Eine Teilnahme ist auch digital möglich. Schicken Sie hierzu eine E-Mail an rektorat(at)sankt-georgen.de.

"Stadt der Gnade - Stadt des Rechts"

Exkursionsseminar nach Rom

Kurz vor Anbruch der Karwoche reiste eine Exkursionsgruppe Sankt Georgener Studierender von 17.bis 22. März 2024 nach Rom. In Verantwortung von Prof. Dr. Thomas Meckel, Institut für theologische Begründung des Kirchenrechts, kirchliche Rechtsgeschichte und Religionsrecht, und Prof. Dr. Andreas Bieringer, Lehrstuhl für Liturgiewissenschaft, Hymnologie und christliche Kunst, konnten 15Studierende verschiedener Semester Rom in kirchenrechtlicher und liturgiewissenschaftlicher Perspektive erkunden und (neu) kennenlernen.

Den ausführlichen Bericht finden Sie hier.

Hirschberger Kirchenrechtstagung 2024

Verkündigungsauftrag der Kirche in pluraler und säkularer Umwelt

23.09.-25.09.2024

Der Mainzer Lehrstuhl für Kirchenrecht und das Frankfurter Institut für theologische Begründung des Kirchenrechts, kirchliche Rechtsgeschichte und Religionsrecht laden Sie herzlich zur Kirchenrechtlichen Tagung auf Schloss Hirschberg ein, die sich vom 23.09.-25.09.2024 dem Thema „Verkündigungsauftrag der Kirche in pluraler und säkularer Umwelt“ widmet.

Die Verkündigung des Evangeliums in allen ihren Dimensionen und Vollzügen als wesentliche Aufgabe herauszustellen und ihre Förderung allen Gläubigen und kirchlichen Verantwortungsträgern ans Herz zu legen, ist ein zentrales Anliegen Papst Franziskus, das auch die deutschen Bischöfe auf unterschiedliche Weise in aktuelle Prozesse in ihren Bistümern und auf nationaler Ebene eingebracht haben. Die diesjährige Tagung nimmt die Kernaufgaben der Verkündigung nicht nur aus kirchenrechtlicher Perspektive in den Blick. Im Dialog mit anderen Disziplinen geht es um einen pluralen Ansatz zu den Möglichkeiten und Grenzen der kirchlichen Verkündigung und die Entwicklung von Vorschlägen de lege ferenda. Hierzu sind grundlegende Themen wie die Religionsfreiheit, der ökumenische Auftrag der Kirche und die Evangelisation, in aktueller Perspektive zu beleuchten. Mit Religionsunterricht, Katechese, Predigtdienst und Hochschulrecht sind ebenso konkrete Tätigkeitsfelder der kirchlichen Verkündigung mit ihren gegenwärtigen Herausforderungen im Blick. Gerade dort bedarf es neuer Gestaltungs- und Handlungsoptionen, die im interdisziplinären Dialog herausgearbeitet werden.

Eine Anmeldung zum zugehörigen Hauptseminar M15 / M23 (2st. / 4 LP) im SoSe 2024 ist bitte bis zum 30.04.2024 per E-Mail an Herrn Prof. Meckel (meckel(at)sankt-georgen.de) zu richten.

Hier können Sie einen Blick in das Tagungsprogramm werfen.

Melden Sie sich bei Interesse bis zum 15.06.2024 postalisch (Anmeldeformlar) oder online an.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Hirschberger Kirchenrechtstagung.

Stadt der Gnade - Stadt des Rechts
Exkursionsseminar nach Rom

WS 2023/2024 - 17.03.-22.03.2024

Hauptseminar M15 / M23 (2st. / 4 LP)

im Fachbereich Kirchenrecht / Liturgiewissenschaft

Rom ist das spirituelle und administrative Zentrum der Katholischen Kirche. In der Vergangenheit und Gegenwart setz(t)en die Päpste mit Hilfe ihrer Kurie Recht und gewähr(t)en Gnade. Das Exkursionsseminar blickt aus kirchenrechtlicher und liturgiewissenschaftlicher Perspektive auf das kirchliche Rechts- und Verwaltungssystem und geht der Frage nach, wie Recht und Gnade im päpstlichen Zeremoniell, in der Architektur und in der Urbanistik zum Ausdruck kommen. Mit der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium hat Franziskus 2022 eine umfassende Reform der Römischen Kurie vorgenommen.

In Gesprächen mit den Dikasterien und Gerichtshöfen werden Einblicke in deren Arbeit gewonnen, um die Arbeitsweise und Reformprozesse unter dem aktuellen Pontifikat von Papst Franziskus und seinen Vorgängern besser zu verstehen. Die bedeutendsten Kirchen und Pilgerstätten werden darüber hinaus liturgie- und spiritualitätsgeschichtlich erschlossen.

Plakat: Exkursionsseminar Rom 2024

Tagungsband zur Hirschberger Kirchenrechtstagung 2022 erschienen

Thomas Meckel / Matthias Pulte (Hg.), Das neue kirchliche Strafrecht zwischen Kontinuität und Diskontinuität

Unter der Herausgeberschaft von Thomas Meckel und Matthias Pulte ist der Tagungsband Das neue kirchliche Strafrecht zwischen Kontinuität und Diskontinuitätder Hirschberger Kirchenrechtstagung 2022 in der Reihe Kirchen- und Religionsrecht im Aschendorff-Verlag erschienen.

Seit dem 8. Dezember 2021 steht das neu geordnete kanonische Strafrecht des CIC/1983 in Kraft. Die seitdem diskutierten Neuerungen liegen unter anderem im Bereich der kirchlichen Delikte, wobei insbesondere Straftaten sexuellen Missbrauchs und Vergehen im Bereich der Vermögensverwaltung reformiert wurden. In mancherlei Hinsicht bringt das neue Strafrecht Klarheit und Verbesserungen. In anderen Bereichen bleibt es doch bei interpretationsbedürftigen Rechtsbegriffen und konzeptionellen Anfragen. Die Vorträge der Hirschbergtagung 2022 in diesem Band sowie weitere Untersuchungen zu strafrechtlichen Aspekten wollen erste Interpretationsansätze zur Debatte stellen und damit einen Beitrag zu einer vertieften Theorie des kirchlichen Strafrechts und seiner praktischen Anwendung in der Rechtsprechung leisten.

ISBN 978-3-402-23750-2

pdf Ebook | ISBN 978-3-402-23751-9

Publikation der Dissertation von Anand Bhaskar Balla

„The Understanding of the Offices of Vicar General and Episcopal Vicar. Historical Perspective and from the Perspective of the present Law of the Church and its Significance“

Im Oktober 2022 ist die Doktorarbeit von Anand Bhaskar Balla erschienen, welche er unter der Moderation von Prof. Dr. Thomas Meckel verfasst hat und mit welcher er 2021 an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen promoviert wurde.

Wenn auch die Leitung der Teilkirche beim Diözesanbischof liegt, welcher die legislative, exekutive und judikative Vollmacht innehat, übt er seine Exekutivgewalt dennoch nicht nur persönlich aus, sondern er kann ebenso durch seine Generalvikare oder Bischofsvikare handeln. Insofern spielen diese kirchlichen Ämter eine wichtige Rolle in der Verwaltung der Teilkirche. Die Arbeit zeigt die historische Herausbildung der Ämter des Generalvikars und Bischofsvikars auf und stellt deren Bedeutung vor dem Hintergrund des II.Vatikanischen Konzils sowie ihre rechtliche Ausgestaltung in Hinblick auf Ernennung, erforderliche Qualifikationen, den Umfang ihrer Befugnisse und des Erlöschens der Ämter heraus. Aufbauend auf dieser historischen und rechtlichen Betrachtung zeigt die Arbeit auch in pastoraler Hinsicht die Bedeutung der kirchlichen Ämter des Generalvikars und des Bischofsvikars für die Funktionsfähigkeit der Diözesanverwaltung und zur Seelsorge in der Teilkirche unter der Leitung des Diözesanbischofs auf.

Hirschbergtagung „Das neue kirchliche Strafrecht zwischen Kontinuität und Diskontinuität“

Unter dem Thema „Das neue kirchliche Strafrecht zwischen Kontinuität und Diskontinuität“ fand vom 26.biszum 28.September2022 zum siebten Mal die kirchenrechtliche Tagung auf Schloss Hirschberg, dem Bistumshaus der Diözese Eichstätt, statt. Die Vorträge und Diskussionen (Tagungsprogramm), thematisierten verschiedene Aspekte des erneuerten sechsten Buchs im Codex Iuris Canonici zum Strafrecht, welches am 8.Dezember 2021 in Kraft getreten war.

Zur Einführung in die Tagung widmete sich Prof. Dr. Thomas Meckel (Frankfurt), an dessen Lehrstuhl in diesem Jahr die organisatorische Verantwortung für die Hirschbergtagung lag, der Begründung des kirchlichen Strafanspruchs in c.1311 § 1 CIC/1983 n.F. in seinem Vortrag „Das angeborene Recht der Kirche, zu strafen“ und zeigte dabei die bleibende Notwendigkeit einer theologischen Begründung sowie ekklesiologischen Einbettung des kirchlichen Strafrechts auf. Prälat Prof. P. Dr. Markus Graulich SDB (Rom), der als Untersekretär des Dikasteriums für die Gesetzestexte maßgeblich am Reformprozess beteiligt war, brachte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in seinem Vortrag „Auf dem Weg zum neuen kirchlichen Strafrecht – Einblick in die Redaktionsgeschichte“ den Entstehungsprozess und die Überlegungen des Gesetzgebers zur Strafrechtsreform näher. Vertieft wurde dieser Einblick im Vortrag von Prof. em. Dr. Heribert Hallermann (Würzburg), der unter dem Titel „Das kirchliche Strafrecht zwischen Kontinuität und Diskontinuität“ die 89 Canones des erneuerten sechsten Buches des Codex im Abgleich mit dem kodikarischen Strafrecht alter Fassung strukturell, konzeptionell und inhaltlich untersuchte.

Der Vormittag des zweiten Tages widmete sich in zwei unterschiedlichen Perspektiven der Normierung von Handlungen sexualisierter Gewalt innerhalb der Kirche sowie insbesondere der auch im erneuerten kirchlichen Strafrecht gewählten Formulierung einer Sünde bzw. Straftat gegen das sechste Gebot des Dekalogs. Der Frage wie diese Formulierung begründet und inhaltlich zu füllen ist, ging Prof.Dr. Tobias Hack (Fulda) mit seinem Thema „Verstoß gegen das sechste Gebot? Eine moraltheologische Perspektive“ nach. Dabei arbeitete er zum einen heraus, dass das Verständnis davon, was zu Verstößen gegen das sechste Gebot des Dekalogs zu zählen ist, in der moraltheologischen Tradition stark variierte und stellte zum anderen ein Konzept der Kategorisierung solcher Verstöße vor, das seine Grundlage in der personalen und auf die Würde der Person ausgerichteten Lehre des II.Vatikanischen Konzils findet. Prof. Dr. Matthias Pulte (Mainz) fügte anschließend die kanonistische Perspektive auf „Sexualdelikte im kanonischen Recht“ hinzu. Er problematisierte die Beibehaltung der Formulierung insbesondere in cc.1395, 1398 CIC/1983 n.F. und plädierte für eine konkrete Benennung und Schärfung der Straftatbestände im Bereich sexualisierter Gewalt gerade vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgebots (c. 221 § 3 CIC/1983). Am Nachmittag verdeutlichte Prof. Dr. Rüdiger Althaus (Paderborn) in seinem Vortrag „Das kirchliche Strafrecht und seine Anwendung in Gericht und Verwaltung – Praxis und Desiderate“ in zehn Themenschwerpunkten die praktischen Herausforderungen von Strafanwendung und Strafverhängung mit Blick auf Struktur und Ausstattung kirchlicher Gerichte sowie die Durchführung von Strafverfahren. Zum Abschluss des zweiten Tages betrachtete Prof. Dr. Martin Rehak (Würzburg) auf der Grundlage kriminologischer und viktimologischer Erkenntnisse die „Rezeption und Nichtrezeption der Betroffenenperspektive im kirchlichen Strafrecht“ und machte deutlich, dass die Einbeziehung der Anliegen und Interessen von Betroffenen auch für das erneuerte Strafrecht eine bleibende Aufgabe darstellt.

Den erneuerten Katalog kirchlicher Strafen, insbesondere der Sühnestrafen in c.1336 CIC/1983 n.F. unterzog Prof.Dr.Wilhelm Rees (Innsbruck) in seinem Vortrag „Neue (Tarif-)Strafen – neue Wirksamkeit“ einer genaueren Analyse und setzt sich insbesondere mit den Möglichkeiten zur Verhängung von Geldstrafen sowie dem Entzug bzw. der Reduzierung der kirchlichen Vergütung auseinander. Den Abschluss der Tagung bildete der Vortrag „Verjährung im kirchlichen Recht“ von Prof. P. Dr. Rafael Rieger OFM (Eichstätt), der zum einen die im erneuerten Strafrecht geänderten Normen zur Strafverfolgungsverjährung, c.1362 CIC/1983 n.F. sowie Art.8 Normae de delictis Congregationi pro Doctrina Fidei reservatis von 2021 analysierte. Zum anderen aber auch die praktischen Probleme im Umgang mit den kodikarischen Verjährungsregeln im Bereich des Strafrechts sowie mit den sogenannten „verjährten Straftaten“ aufzeigte.

Die zahlreichen Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus dem Bereich der kirchenrechtlichen Wissenschaft und Praxis sowie Studierende aus Sankt Georgen (Frankfurt), Mainz und Eichstätt trugen zu engagierten Diskussionen bei. Die Leitung der Tagung lag in den Händen von Prof. Dr. Thomas Meckel (Frankfurt) und Prof. Dr. Matthias Pulte (Mainz). Getragen wurde die Veranstaltung durch den Verein Sacrae Disciplinae Leges e.V. Die Publikation der Tagungsergebnisse erfolgt in Form eines Tagungsbandes in der Reihe Kirchen- und Religionsrecht (KRR).

Tagung „Das neue kirchliche Strafrecht zwischen Kontinuität und Diskontinuität“ vom 26.09.-28.09.2022 auf Schloss Hirschberg

Der Frankfurter und der Mainzer Lehrstuhl für Kirchenrecht laden Sie herzlich zur Kirchenrechtlichen Tagung auf Schloss Hirschberg ein, die sich vom 26.09.-28.09.2022 dem Thema „Das neue kirchliche Strafrecht zwischen Kontinuität und Diskontinuität“ widmet. Mit der Apostolischen Konstitution Pascite Gregem Dei, die am 23. Mai 2021 promulgiert wurde, hat Papst Franziskus das kanonische Strafrecht des CIC/1983 neu geordnet. Damit wurde die überschaubare Zahl von 89 Canones beispielsweise hinsichtlich der Delikte des sexuellen Missbrauchs, der Sakramentenordnung und der Vergehen gegen eine rechtmäßige Vermögensverwaltung auf ein neues handhabbares Niveau gebracht. In mancherlei Hinsicht bringt das neue Strafrecht Klarheit und Verbesserungen. In anderer Hinsicht bleibt es noch bei interpretationsbedürftigen Rechtsbegriffen. Die Tagung beabsichtigt eine vertiefte Betrachtung und Diskussion über die wichtigsten Veränderungen im Strafrecht, will erste Interpretationsansätze zur Debatte stellen und damit einen Beitrag zu einer vertieften Theorie des kirchlichen Strafrechts und seiner praktischen Anwendung in der Rechtsprechung leisten.

Hier können Sie einen Blick in das Tagungsprogramm werfen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Hirschberger Kirchenrechtstagung.

Magisterarbeit ausgezeichnet

Die Magisterarbeit "Die kirchenrechtlichen Möglichkeiten der kooperativen Seelsorge bzw. Hirtensorge auf Pfarreiebene. Mit einer Analyse der Umsetzung in ausgewählten deutschen Diözesen" von Mag. Theol. Dennis Giesa, ist am 20. April 2022 mit dem Förderpreis des Freundeskreises Sankt Georgen e.V. ausgezeichnet worden.

Tagungsband der letzten Hirschberger Kirchenrechtstagung
"Leitung, Vollmacht, Ämter und Dienste. Zwischen römischer Reform und teilkirchlichen Initiativen" erschienen

Unter der Herausgeberschaft von Thomas Meckel und Matthias Pulte ist der Tagungsband „Leitung, Vollmacht, Ämter und Dienste. Zwischen römischer Reform und teilkirchlichen Initiativen“ der Hirschberger Kirchenrechtstagung 2019 in der Reihe Kirchen- und Religionsrecht im Aschendorff-Verlag erschienen.

Vierter Band des LKRR erschienen - Projekt des Lexikons für Kirchen- und Religionsrecht (LKRR) abgeschlossen

Der vierte Band des Lexikons für Kirchen- und Religionsrecht herausgegeben von Thomas Meckel, Heribert Hallermann (Würzburg), Michael Droege (Tübingen) und Heinrich de Wall (Erlangen-Nürnberg) ist mit 857 Seiten Umfang im Schoeningh-Verlag erschienen. Die Redaktion des vierbändigen Lexikons ist am Lehrstuhl für Kirchenrecht, Religionsrecht und kirchliche Rechtsgeschichte der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen angesiedelt. Nach Erscheinen des ersten Bandes des LKRR im Januar 2019, des zweiten Bandes im Oktober 2019 sowie des dritten Bandes im September 2020 konnte nun bereits im Juni 2021 der vierte Band vorgelegt und das Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht somit vollendet werden. Mit der Veröffentlichung des vierten Bandes des LKRR ist auch die Online-Ausgabe des Lexikons (LKRO) vollständig verfügbar.

Die Online-Ausgabe des LKRR erreichen Sie unter: https://referenceworks.brillonline.com/browse/lexikon-fuer-kirchen-und-religionsrecht.

Dritter Band des LKRR erschienen

Der dritte Band des Lexikons für Kirchen- und Religionsrecht herausgegeben von Thomas Meckel, Heribert Hallermann (Würzburg), Michael Droege (Tübingen) und Heinrich de Wall (Erlangen-Nürnberg) ist mit 984 Seiten Umfang im Schoeningh-Verlag erschienen. Die Redaktion des vierbändigen Lexikons ist am Lehrstuhl für Kirchenrecht, Religionsrecht und kirchliche Rechtsgeschichte der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen angesiedelt.

Die Online-Ausgabe des LKRR erreichen Sie unter:
https://referenceworks.brillonline.com/browse/lexikon-fuer-kirchen-und-religionsrecht.

Zweiter Band des LKRR erschienen

Der zweite Band des Lexikons für Kirchen- und Religionsrecht herausgegeben von Thomas Meckel (Frankfurt), Heribert Hallermann (Würzburg), Michael Droege (Tübingen) und Heinrich de Wall (Erlangen-Nürnberg) ist mit 1118 Seiten Umfang im Schoeningh-Verlag erschienen. Die Redaktion des vierbändigen Lexikons ist am Lehrstuhl für Kirchenrecht, Religionsrecht und kirchliche Rechtsgeschichte der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen angesiedelt.

Die Online-Ausgabe des LKRR erreichen Sie unter: https://referenceworks.brillonline.com/browse/lexikon-fuer-kirchen-und-religionsrecht.

Workshop des Forums für den Vergleich der Rechtsdiskurse der Religionen (RdR-Forum): Ehe, Eheschließung, Ehe in Nahbeziehungen

Interdisziplinärer Workshop zum vergleichenden Studium von Quellentexten der religiösen Rechtsdiskurse am 12. Juli 2019 an der Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg.

Hier erhalten Sie Einblick in das Programm.

Stadt der Gnade - Stadt des Rechts – Exkursionsseminar nach Rom vom 18. bis 24. März 2019

Unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Meckel (Lehrstuhl für Kirchenrecht, Religionsrecht und kirchliche Rechtsgeschichte) und Dr. Andreas Bieringer (Lehrstuhl für Liturgiewissenschaft) fand vom 18. bis 24. März 2019 ein Exkursionsseminar nach Rom unter dem Titel „Stadt der Gnade – Stadt des Rechts“ statt. Hier finden Sie einen ausführlichen Tagungsbericht.

Tagung „Leitung, Vollmacht, Ämter und Dienste – Zwischen römischer Reform und teilkirchlichen Initiativen“ vom 30.09.-02.10.2019 auf Schloss Hirschberg

Der Mainzer und der Frankfurter Lehrstuhl für Kirchenrecht laden Sie herzlich zur Hirschberger Kirchenrechtstagung ein, die sich vom 30.09.-02.10.2019 dem Thema „Leitung, Vollmacht, Ämter und Dienste – Zwischen römischer Reform und teilkirchlichen Initiativen“ widmet. Im Kontext der universalkirchlichen Reformen und der aufgrund der demographischen Entwicklung notwendigen Anpassungen der Strukturen der Teilkirche an die Lebenswirklichkeit der Menschen ist die Vergewisserung über das, was die Begriffe Leitung, Vollmacht, Amt und Dienst ausmacht, entscheidend. Die Begriffe werden in der Theologie und Kanonistik unterschiedlich verwendet. Daher geht es um eine Klärung, weil alle Reformen in der Kirche eines multidisziplinären Ansatzes bedürfen, um wirklich Perspektiven zu eröffnen, die theologisch und kirchenrechtlich tragfähig sein können. Dazu möchte diese Tagung im interdisziplinären Austausch einen Debattenbeitrag leisten.

Die Tagung kann auch im Rahmen einer Seminarveranstaltung (M15/M23) des Magisterstudiums besucht werden. Nähere Informationen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis des Sommersemesters 2019. Studierende melden sich bis 26.04.2019 per Mail an meckel(at)sankt-georgen.de an.

Hier können Sie einen Blick in das Tagungsprogramm werfen.

Hier finden Sie das Anmeldeformular für Ihre Teilnahme.

Wir freuen uns, wenn Sie teilnehmen und die Tagung durch Ihre Präsenz und Diskussion bereichern.

Erster Band des LKRR erschienen
Der erste Band des Lexikons für Kirchen- und Religionsrecht herausgegeben von Thomas Meckel, Heribert Hallermann (Würzburg), Michael Droege (Tübingen) und Heinrich de Wall (Erlangen-Nürnberg) ist mit 939 Seiten Umfang im Schoeningh-Verlag erschienen. Die Redaktion des vierbändigen Lexikons ist am Lehrstuhl für Kirchenrecht, Religionsrecht und kirchliche Rechtsgeschichte der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen angesiedelt.

Die erschienene Online-Ausgabe des LKRR erreichen Sie unter: https://referenceworks.brillonline.com/browse/lexikon-fuer-kirchen-und-religionsrecht.

Magisterarbeit ausgezeichnet
Die Magisterarbeit "Ausgewählte Entwicklungen im Eheprozessrecht vom CIC/1917 bis Mitis Iudex" von Mag. Theol. Stefan Lippert ist am 16. Januar 2018 mit dem Förderpreis des Freundeskreises Sankt Georgen e.V. ausgezeichnet worden.

Interdisziplinärer Workshop

Rechtsquellen als Herausforderung des Rechtsvergleichs Rechtsquellenbestimmung in den religiösen Rechtsdiskursen

Zeit: Freitag, den 30. November 2018

Ort: Hochschule für Jüdische Studien Landfriedstraße 12 Raum S1

Weitere Informationen finden Sie hier.

Tagungsband der letzten Hirschberger Kirchenrechtstagung
"Ius semper reformandum. Reformvorschläge aus der Kirchenrechtswissenschaft" erschienen

Unter der Herausgeberschaft von Thomas Meckel und Matthias Pulte ist der Tagungsband »Ius semper Reformandum. Reformvorschläge aus der Kirchenrechtswissenschaft« der Hirschberger Kirchenrechtstagung 2017 in der Reihe Kirchen- und Staatskirchenrecht im Schoeningh-Verlag erschienen.

Exkursion zum Kommissariat katholischen Bischöfe im Lande Hessen
Eine Gruppe Sankt Georgener Studierenden unternahm am 19. Mai 2018 mit Prof. Meckel eine Exkursion nach Wiesbaden in das Kommissariat der katholischen Bischöfe im Lande Hessen. Auf Einladung von Domkapitular Dr. Wolfgang Pax besichtigte die Gruppe den hessischen Landtag. Domkapitular Dr. Pax referierte über die Geschichte, Aufgabe und aktuelle Themen des katholischen Büros und gab einen lebendigen Einblick in die Arbeitsweise des Kommissariats. Anschließend stand er den Studierenden für Ihre Fragen zur Verfügung.

Seminarexkursion zur Hirschberger Kirchenrechtstagung
Eine Gruppe von 14 Sankt Georgener Studenten nahm mit Prof. Dr. Thomas Meckel im Rahmen eines Exkursionsseminars an der Hirschberger Kirchenrechtstagung teil, die vom 4.-6. Oktober 2017 unter der Leitung von Prof. Dr. Thomas Meckel und Prof. Dr. Matthias Pulte (Mainz) im Bistumshaus Schloss Hirschberg zum Thema „Ius semper reformandum. Reformvorschläge aus der Kirchenrechtswissenschaft“ stattfand. Im Fokus der Tagung stand die Frage nach Reformvorschlägen in den zentralen Rechtsbereichen des Verfassungs-, Verkündigungs- und Sakramentenrechts. Unter den Referenten befanden sich die Kirchenrechtsprofessoren Loretan (Luzern), Berkmann (München), Meckel (Frankfurt), Demel (Regensburg), Ohly (Trier), Pulte (Mainz) sowie der Untersekretär des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte Prälat Prof. P. Dr. Graulich. Aus moraltheologischer Perspektive referierte Prof. Dr. Franz-Josef Bormann (Tübingen). Die Studierenden hatten die Möglichkeit, sich in die Diskussionen im Plenum einzubringen und konnten in einer ausschließlich für Studierende zugänglichen Gesprächsrunde die Referenten zudem noch einmal direkt befragen.

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Workshop des Forums für den Vergleich der Rechtsdiskurse der Religionen (RdR-Forum): Methodische Ansätze für die Flexibilität in religiösen Rechten
Interdisziplinärer Workshop zu Formen und zum diskursiven Ort von Antworten in den religiösen Rechtsdiskursen an der Hochschule für Jüdische Studien in Heidelberg.
Hier erhalten Sie Einblick in das Programm.

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Magisterarbeit ausgezeichnet
Die Magisterarbeit "Ausgewählte theologische Leitsätze des munus sanctificandi in der kirchlichen Rechtsordnung" von Mag. Theol. Vincent Jünger, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl, ist am 18. Januar 2017 mit dem Förderpreis des Freundeskreises Sankt Georgen e.V. ausgezeichnet worden.

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LKRR Lexikonprojekt gestartet Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Daher nahmen die Herausgeber Prof. Dr. Michael Droege (Tübingen), Prof. Dr. Heinrich de Wall (Erlangen-Nürnberg), Prof. Dr. Heribert Hallermann (Würzburg) und Prof. Dr. Thomas Meckel (Frankfurt) die Arbeit an einem neuen Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht (LKRR) in Angriff. Die Redaktion des Lexikons befindet sich am Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt am Main. Ziel des Projektes ist es, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern. Neben den Bereichen des staatlichen Rechts und des Religionsrechts umfasst das LKRR katholisches, evangelisches, orthodoxes, jüdisches und islamisches Recht. Durch diese übergreifende Perspektivität trägt das Projekt seinen Teil zur Intensivierung des interreligiösen Dialogs bei. Veröffentlicht wird das LKRR in vier Bänden, sowohl in einer Printausgabe als auch in einer Online-Version.
Weitere Informationen zum LKRR erhalten Sie unter [hier]

Kirchenrecht, Religionsrecht und kirchliche Rechtsgeschichte (2024)
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Author: Rob Wisoky

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